• Kölner Unternehmensberatung

Beratungskosten werden bis zu 100% übernommen

 

Fördermittel erfolgreich einsetzen

 

NEU Beratungsprogramm für Unternehmen in der Krise

Das Bundesministerium für Wirtschaft hat aufgrund der Corona Krise eine weitere wirtschaftliche Hilfeleistung verabschiedet. Unternehmen, die aufgrund der Corona Krise in wirtschafltiche Schwierigkeiten geraten, können für sie kostenlos das Beratungsprogramm "Förderung des unternehmerischen know how" beantragen. 

 

  • Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
  • Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
  • Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
  • Die antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
  • Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
  • Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.

 

Das Programm darf nur von ausgewählten und zertifizierten Beratern durchgeführt werden. Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung und begleiten Sie bei dem Weg aus der Krise. 

 

 

Was ist die Summe aus 7 und 6?

Unternehmerisches know how

Unternehmerisches Know-how für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe kann durch Unternehmensberatungen vermittelt werden.  Unter diesem Namen wird das Förderprogramm der BAFA für Unternehmer geführt. Es ist ein Förderprogramm das neben dem Gründercoaching Deutschland der KfW seinen Platz gefunden hat.

Der Bund und die EU (ESF) haben es sich zum Ziel und Gegenstand gemacht, Beratungsleistungen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe zu fördern. Ziel und Sinn ist es Unternehmen, Existenzgründern und Jungunternehmern Wissen gefördert zu vermitteln und das unternehmerische Risiko zu vermindern.

Unternehmer erhalten daher Wissen in Bezug auf wirtschaftliche und finanzielle Fragen. Ebenso stehen die Beratungsunternehmen mit Seminaren, oder in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Dabei werden individuell Fragen, beispielsweise zu den Themen Personalpolitik, Personalentwicklung und Organisation, behandelt. 

Immer häufiger stehen aber auch Themen allgemein um die Einführung des Qualitätsmanagementsystems im Mittelpunkt.  Eine spezielle Beratung zu Technologie und deren Innovation bildet einen weiteren Förderbereich. Aber auch Fragen zu Außenwirtschaft und Kooperationen sind inbegriffen.

Das Personal unter dem Aspekt der Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen, oder der Fachkräftegewinnung und -sicherung, stellen Unsicherheiten dar. Diese Fragen gilt es zu beantworten.

Eine immer größere Bedeutung erhält auch der Umweltschutz, die Einbindung von Familie im Arbeitsalltag, bzw. die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vielleicht gibt es auch betriebswirtschaftliche Fragen der Unternehmensführung in Unternehmen, die von Migranten geführt werden, oder in Bezug auf die Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund in den Betrieb.

Womöglich haben wir Sie sogar auf neue Ideen gebracht, bei denen Sie jetzt Begleitung benötigen. Wir sind gespannt auf Ihre Visionen. 

BAFA - Beratungsförderung

Das neue, seit dem 01.01.2016 geführte Beraterprogramm löst das Gründecoaching Deutschland ab. Der neue Name lautet seit dem Förderung von Unternehmensberatung.

Der Tabelle können Sie die pauschalen Bezuschussungen  entnehmen. 

 

Fördersätze:
80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 % Region Lüneburg, sonst 50 %,
90 % Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort

Unternehmensgründer und Startups

Junge Unternehmer, die nicht länger als 2 Jahre am Markt sind, erhalten eine maximal Förderung von EUR 4000,--. Diese staffelt sich nach den Regionen neue Bundesländer (80% ohne Berlin und Leipzig), Region Lüneburg (60%) und sonstige Länder und Regionen (50%). Daraus ergeben sich die Zuschüsse EUR 3200,-- für die neuen Länder, EUR 2400,-- für Lüneburg und für den Rest einen Zuschuss zur Beratungsleistung in Höhe von EUR 2000,--.

Bestandsunternehmen

Bestandunternehmen sind alle Unternehmen, die ab dem dritten Jahr im Markt sind. Sie erhalten einen Zuschuss bis maximal EUR 3000,-- je Unternehmen. Diese staffelt sich nach den Regionen neue Bundesländer (80% ohne Berlin und Leipzig), Region Lüneburg (60%) und sonstige Länder und Regionen (50%). Daraus ergeben sich die Zuschüsse EUR 2400,-- für die neuen Länder, EUR 1800,-- für Lüneburg und für den Rest einen Zuschuss zur Beratungsleistung in Höhe von EUR 1500,--.

Unternehmen in Schwierigkeiten

Unternehmer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten erhalten eine maximal Förderung von EUR 3000,--. Diese ist für alle Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) gleich. Der Förderbetrag beträgt auf Forderung der Berater 90% des Förderbetrages.

Förderung der Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer ist in alles Programmen von der Förderung ausgeschlossen. Für Unternehmen, die vom Vorsteuerabzug partizipieren, ist dies ein neutraler Aufwand.